Das Wichtigste in Kürze
- Für Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) gibt es, anders als für angestellte Tierärztinnen und Tierärzte, einen echten Gehaltstarifvertrag, ausgehandelt zwischen bpt und Verband medizinischer Fachberufe (VmF).
- Zum 1. Juni 2025 stiegen die Tarifgehälter in der Tätigkeitsgruppe I um 300 Euro brutto, in TG II um rund 336 Euro und in TG III um rund 366 Euro.
- Zum 1. Mai 2026 trat ein neuer Gehaltstarifvertrag in Kraft, der die Tarifgehälter über 18 Monate Laufzeit um durchschnittlich 3,08 Prozent anhebt.
- Die tariflichen Ausbildungsvergütungen steigen ab dem Ausbildungsjahr 2026/2027 auf 1.000, 1.100 und 1.200 Euro im ersten, zweiten und dritten Ausbildungsjahr.
Tarifverträge werden regelmäßig neu verhandelt, für die verbindliche aktuelle Höhe zählt daher immer die jeweils gültige Fassung. Stand dieser Zusammenstellung: Juli 2026.
Ein echter Tarifvertrag – anders als bei Tierärzten
Anders als für angestellte Tierärztinnen und Tierärzte, für die es keinen Flächentarifvertrag gibt, existiert für Tiermedizinische Fachangestellte ein echter Gehaltstarifvertrag. Ausgehandelt wird er zwischen dem Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) als Arbeitgebervertretung und dem Verband medizinischer Fachberufe (VmF), der TFA gewerkschaftlich vertritt. Das schafft eine verbindliche Grundlage, die es in der freien Praxis für Tierärztinnen und Tierärzte selbst nicht gibt. Dieser strukturelle Unterschied findet sich auch im Ratgeber zum Gehalt als angestellter Tierarzt wieder.
Die Tariferhöhungen 2025 und 2026
Der TFA-Tarifvertrag wird regelmäßig neu verhandelt. Zum 1. Juni 2025 traten ein neuer Gehaltstarifvertrag und ein neuer Manteltarifvertrag in Kraft:
| Tätigkeitsgruppe | Erhöhung zum 1. Juni 2025 |
|---|---|
| TG I | +300 Euro brutto |
| TG II | +rund 336 Euro brutto |
| TG III | +rund 366 Euro brutto |
Zum 1. Mai 2026 folgte der nächste Gehaltstarifvertrag mit einer Laufzeit von 18 Monaten und einer durchschnittlichen Tarifsteigerung von 3,08 Prozent über die gesamte Laufzeit. Zusätzlich erhielten die Tarifgruppen I bis IV mit dem Junigehalt 2025 eine Einmalzahlung von 230 Euro brutto.
Ausbildungsvergütung
Auch die Ausbildungsvergütung für angehende TFA ist tariflich geregelt und wurde zuletzt mehrfach angehoben:
| Ausbildungsjahr | Vergütung 2025 | Vergütung ab 2026/2027 |
|---|---|---|
| 1. Jahr | 900 Euro | 1.000 Euro |
| 2. Jahr | 1.000 Euro | 1.100 Euro |
| 3. Jahr | 1.100 Euro | 1.200 Euro |
Wer sich für den Ausbildungsweg selbst interessiert, findet weitere Informationen im Ratgeber zur TFA-Ausbildung.
Warum das TFA-Gehalt auch für Praxisinhaberinnen und -inhaber relevant ist
Die tariflichen TFA-Gehälter sind ein wichtiger Kostenfaktor jeder Tierarztpraxis und fließen direkt in die Kalkulation ein, wie viel finanzieller Spielraum für tierärztliche Gehälter überhaupt bleibt. Wie sich Umsatz, Personalkosten und Einkommen der Praxisinhaberin oder des Praxisinhabers zueinander verhalten, erklärt der Ratgeber zum Gehalt mit eigener Praxis.
Aufstiegsmöglichkeiten über das Tarifgehalt hinaus
Die Tätigkeitsgruppen des Tarifvertrags bilden nicht das gesamte Verdienstpotenzial für TFA ab. Mit zunehmender Berufserfahrung und Zusatzqualifikationen – etwa im Bereich Praxismanagement, Labordiagnostik oder Anästhesie – lassen sich innerhalb der Tätigkeitsgruppen höhere Einstufungen und in vielen Praxen zusätzliche außertarifliche Zulagen erreichen. Wer Verantwortung als Praxismanagerin oder Praxismanager übernimmt, etwa für Personalplanung oder Terminorganisation, verdient in der Praxis häufig spürbar mehr als die reine Tarifgruppe vorsieht. Auch hier gilt: Der Tarifvertrag ist eine Untergrenze, kein Deckel. Zusatzqualifikationen, etwa im Bereich Tierphysiotherapie oder spezialisierte Assistenz bei Operationen, können die eigene Position innerhalb der Praxis zusätzlich stärken und sich in individuellen Gehaltsverhandlungen bemerkbar machen.
Fazit
Tiermedizinische Fachangestellte profitieren von einem tariflich klar geregelten Gehaltssystem mit regelmäßigen, verbindlichen Erhöhungen. Das ist ein Vorteil gegenüber der Situation angestellter Tierärztinnen und Tierärzte, für die es keinen vergleichbaren Flächentarif gibt. Die Erhöhungen der letzten Jahre, insbesondere zum 1. Juni 2025 und 1. Mai 2026, haben die Tarifgehälter spürbar angehoben.
Theresa Vogt
Diplom-Biologin
Theresa ist Diplom-Biologin und hat den Weg in die Tiermedizin einst selbst abgewogen. Heute recherchiert sie für tiermedizinstudium.eu die Zahlen hinter dem Beruf: Gehälter, Weiterbildungswege und die ehrliche Antwort auf die Frage, welche Alternativen wirklich tragen.
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