Das Wichtigste in Kürze
- Amtstierärztinnen und Amtstierärzte werden je nach Bundesland und Kommune entweder als Beamte besoldet oder als Angestellte nach TVöD beziehungsweise TV-L vergütet.
- Als Beamte werden Amtstierärztinnen und Amtstierärzte sowie tierärztliche Referenten laut dem Bundesverband der beamteten Tierärzte in der Regel nach Besoldungsgruppe A13 eingestuft, Leitungen von Veterinärämtern höher, ab A14.
- Angestellte im Veterinäramt starten laut derselben Quelle häufig im Bereich TVöD E13/E14.
- Der öffentliche Dienst bietet dafür planbare Arbeitszeiten, Zusatzleistungen und ein tarifliches System statt individueller Einzelverhandlung wie in der privaten Praxis.
Die tatsächliche Einstufung hängt vom Bundesland, der konkreten Stelle und dem Beschäftigungsverhältnis (Beamter/Beamtin oder Angestellte/Angestellter) ab. Stand dieser Übersicht: Juli 2026.
Beamtet oder angestellt: zwei unterschiedliche Wege
Im öffentlichen Veterinärwesen arbeiten Amtstierärztinnen und Amtstierärzte je nach Bundesland, Kommune und persönlicher Situation entweder verbeamtet oder im Angestelltenverhältnis. Beide Wege führen in dieselben Aufgabenbereiche: Lebensmittelüberwachung, Tierschutz, Tierseuchenbekämpfung. Bei der Vergütungssystematik unterscheiden sie sich dagegen deutlich. Was die Aufgaben eines Amtsveterinärs im Alltag konkret ausmachen, beschreibt das Porträt zum Amtsveterinär.
Besoldung für verbeamtete Amtstierärzte
Laut Bundesverband der beamteten Tierärzte gilt für Beamtinnen und Beamte im öffentlichen Veterinärwesen folgende grobe Einordnung:
| Position | Besoldungsgruppe |
|---|---|
| Einstieg (allgemein) | ab A13 |
| Amtstierarzt/-ärztin, tierärztliche/r Referent/in | A13 |
| Leiter/in eines Veterinäramts und Stellvertretung | ab A14 |
Die genaue Höhe der Besoldung innerhalb einer Gruppe hängt vom Bundesland und der jeweiligen Erfahrungsstufe ab, weil sich die Landesbesoldungstabellen seit der Föderalismusreform zwischen den Ländern unterscheiden. Eine allgemeingültige Euro-Zahl gibt es deshalb nicht. Bei einer konkreten Bewerbung lohnt sich der Blick in die Besoldungstabelle des jeweiligen Bundeslands.
Vergütung für angestellte Amtstierärzte
Wer nicht verbeamtet, sondern angestellt im Veterinäramt arbeitet, wird nach TVöD (Kommunen) oder TV-L (Länder) vergütet. Nach Angaben des Bundesverbands der beamteten Tierärzte liegt die Einstufung für Beschäftigte häufig im Bereich TVöD E13/E14. Die Entgeltordnung des TVöD weist Tierärztinnen und -ärzten mit entsprechender Tätigkeit die Entgeltgruppe 14 zu. Wer eine Leitungsfunktion übernimmt, etwa mit mindestens fünf unterstellten Tierärztinnen oder Tierärzten, sowie Fachtierärztinnen und Fachtierärzten mit entsprechender Tätigkeit steht die Entgeltgruppe 15 zu. Die Systematik dahinter erklärt der Ratgeber zum Gehalt im öffentlichen Dienst im Detail.
Zur Orientierung: In der TVöD-Tabelle 2026 (Bund) lag die Entgeltgruppe 13 in Stufe 1 bei rund 4.900 Euro brutto im Monat, die Entgeltgruppe 14 in Stufe 1 bei rund 5.300 Euro. Mit steigender Erfahrungsstufe kommt deutlich mehr dazu. TV-L-Tabellen der Länder weichen davon leicht ab.
Wie sich das zur Praxis verhält
Der TVD-Gehaltsreport 2026 weist für das öffentliche Veterinärwesen insgesamt ein Durchschnittsgehalt von rund 5.850 Euro brutto im Monat aus. Das liegt über dem Gesamtmedian von 4.650 Euro und auch über dem Durchschnitt der kurativen Praxis. Diese Zahl deckt sich mit der tariflichen Einstufung ab E13/E14 aufwärts, bezieht aber alle Erfahrungsstufen und Positionen ein, von der frisch eingestellten Referentin bis zur Amtsleitung.
Was neben dem Grundgehalt zählt
Ein reiner Gehaltsvergleich zwischen Beamten- und Angestelltenverhältnis greift zu kurz. Verbeamtete Amtstierärztinnen und Amtstierärzte erhalten keine eigene Rentenversicherung, sondern eine Pension. Hinzu kommt eine Beihilfe zu Krankheitskosten anstelle des vollen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungsbeitrags. Beides wirkt sich langfristig finanziell aus, auch wenn es im monatlichen Bruttogehalt nicht sichtbar wird. Angestellte im öffentlichen Dienst zahlen dagegen regulär in die gesetzliche Rentenversicherung ein und erhalten zusätzlich eine tarifliche Zusatzversorgung. Wer zwischen beiden Wegen wählen kann, sollte diese strukturellen Unterschiede in die eigene Entscheidung einbeziehen, nicht nur die monatliche Bruttosumme.
Fazit
Je nach Beschäftigungsverhältnis werden Amtstierärztinnen und Amtstierärzte nach Besoldungstabelle (ab A13, Leitung ab A14) oder nach TVöD/TV-L (E13 bis E15) vergütet. Beide Systeme bieten mehr Planbarkeit als die individuelle Gehaltsverhandlung in der privaten Praxis, dafür weniger Verhandlungsspielraum nach oben. Die konkreten Zugangsvoraussetzungen für den Weg ins Veterinäramt stehen im Ratgeber Amtstierarzt werden.
Theresa Vogt
Diplom-Biologin
Theresa ist Diplom-Biologin und hat den Weg in die Tiermedizin einst selbst abgewogen. Heute recherchiert sie für tiermedizinstudium.eu die Zahlen hinter dem Beruf: Gehälter, Weiterbildungswege und die ehrliche Antwort auf die Frage, welche Alternativen wirklich tragen.
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