Das Wichtigste in Kürze
- Die Fachtierarzt-Weiterbildung selbst ist keine kostenpflichtige Ausbildung wie ein Studium. Während der Weiterbildungszeit bist du in der Regel ganz normal angestellt und verdienst dein reguläres Gehalt.
- Direkte Kosten entstehen vor allem durch Prüfungsgebühren bei der Landestierärztekammer sowie durch Kurs-, Kongress- und Reisekosten für die geforderte theoretische Fortbildung.
- Als Beispiel verlangt die Bayerische Landestierärztekammer für die Zulassung zur Fachtierarzt-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnungsprüfung eine Bearbeitungsgebühr von 220 Euro sowie eine Prüfungsgebühr von 320 Euro, zuzüglich möglicher aufwandsbezogener Zusatzgebühren. Die genauen Sätze variieren je nach Kammer.
- Der größte „Kostenfaktor“ ist meist nicht Geld, sondern Zeit. Mehrere Jahre lang musst du parallel zur eigentlichen Berufstätigkeit zusätzliche Anforderungen erfüllen.
Die genannten Gebühren sind Beispielwerte einer einzelnen Kammer, Stand Juli 2026. Maßgeblich ist immer die aktuelle Gebührenordnung deiner eigenen Landestierärztekammer.
Die gute Nachricht: kein Schulgeld
Anders als bei manchen privaten Weiterbildungsangeboten zahlst du für die eigentliche Fachtierarzt-Weiterbildung kein Schulgeld im klassischen Sinne. Während der Weiterbildungszeit bist du regulär angestellt, etwa an einer Klinik oder in einer Praxis mit entsprechender Weiterbildungsbefugnis, und beziehst dafür ein normales Gehalt. Die Weiterbildung findet also „on the job“ statt und nicht als separat zu finanzierendes Studienprogramm.
Wo trotzdem Kosten entstehen
Direkte Kosten fallen vor allem an drei Stellen an. Erstens Prüfungsgebühren: Für die Zulassung zur Fachtierarzt-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnungsprüfung verlangen die Kammern Bearbeitungs- und Prüfungsgebühren. Bei der Bayerischen Landestierärztekammer liegen diese beispielsweise bei 220 Euro Bearbeitungsgebühr und 320 Euro Prüfungsgebühr, ergänzt um mögliche aufwandsbezogene Zusatzgebühren. Andere Kammern setzen eigene, teils abweichende Sätze fest. Zweitens Fortbildungskosten: Die geforderten Kurse, Seminare und Kongresse sind meist kostenpflichtig, hinzu kommen Reise- und Übernachtungskosten, wenn die Veranstaltung nicht am eigenen Arbeitsort stattfindet. Drittens Publikationskosten, sofern eine Dissertation oder Fachartikel als wissenschaftlicher Nachweis verlangt werden, etwa Druckkosten der Dissertation oder Gebühren für Fachzeitschriften mit Open-Access-Modell.
Übernehmen Arbeitgeber die Kosten?
Ob und in welchem Umfang der Arbeitgeber Fortbildungs- und Prüfungskosten übernimmt, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern Verhandlungssache. Viele Kliniken und größere Praxen profitieren selbst von einer gut ausgebildeten Belegschaft und beteiligen sich deshalb anteilig an Kongress- und Kursgebühren oder gewähren Sonderurlaub für Fortbildungstage. Verpflichtend ist das allerdings nicht. Es lohnt sich, das Thema bereits beim Einstellungsgespräch anzusprechen, wenn eine Fachtierarzt-Weiterbildung geplant ist.
Der eigentliche Preis: Zeit statt Geld
Der größte „Kostenfaktor“ der Fachtierarzt-Weiterbildung ist selten das Geld, sondern die Zeit. Über mehrere Jahre hinweg musst du parallel zur regulären Berufstätigkeit ein Logbuch führen, Fortbildungen besuchen und, je nach Gebiet, an einer wissenschaftlichen Arbeit sitzen. Wie sich diese Bausteine zeitlich verteilen, erklärt der Artikel Dauer und Ablauf der Fachtierarzt-Weiterbildung.
Lohnt sich die Investition?
Ob sich der Aufwand finanziell auszahlt, hängt stark von Fachrichtung, Praxisform und Region ab. Eine pauschale Antwort gibt es dafür nicht. Eine grundsätzliche Einordnung, wie sich ein Fachtierarzt-Titel auf das Gehalt auswirken kann, bietet der Artikel Fachtierarzt-Gehalt.
Steuerliche Absetzbarkeit
Ein oft übersehener Aspekt ist die Steuer: Fortbildungs-, Kongress- und Prüfungskosten im Zusammenhang mit der Fachtierarzt-Weiterbildung lassen sich in der Regel als Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben geltend machen, sofern sie beruflich veranlasst sind und nicht bereits vom Arbeitgeber übernommen wurden. Angestellte wie selbstständig tätige Tierärztinnen und Tierärzte, die die Weiterbildung neben der eigenen Praxis absolvieren, können davon gleichermaßen profitieren. Eine saubere Belegsammlung über die gesamte Weiterbildungszeit hinweg erleichtert die spätere steuerliche Abrechnung erheblich und sollte von Anfang an mitgedacht werden.
Finanzierung bei Residency und Diplomate-Weg
Strebt man statt oder zusätzlich zum deutschen Fachtierarzt-Titel eine Residency im europäischen Diplomate-System an, sollte die Finanzierung gesondert betrachtet werden. Residency-Stellen sind in der Regel regulär bezahlte Anstellungen an der ausbildenden Klinik, hinzu kommen aber häufig höhere Reise- und Kongresskosten durch die internationale Ausrichtung des Trainings sowie die Prüfungsgebühren des jeweiligen Colleges. Mehr zu diesem alternativen Weg liest du im Artikel Residency & Diplomate.
Unterm Strich
Wer die Fachtierarzt-Weiterbildung plant, sollte weniger mit hohen Studiengebühren rechnen als mit überschaubaren, aber wiederkehrenden Kosten für Prüfung und Fortbildung. Vor allem aber mit einem mehrjährigen Zeitinvestment neben dem Berufsalltag. Spricht man frühzeitig mit dem Arbeitgeber über eine Kostenbeteiligung und geht die Fortbildungsplanung realistisch an, lässt sich die finanzielle Belastung deutlich abfedern.
Theresa Vogt
Diplom-Biologin
Theresa ist Diplom-Biologin und hat den Weg in die Tiermedizin einst selbst abgewogen. Heute recherchiert sie für tiermedizinstudium.eu die Zahlen hinter dem Beruf: Gehälter, Weiterbildungswege und die ehrliche Antwort auf die Frage, welche Alternativen wirklich tragen.
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